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Im Urkundenbereich biete ich sowohl Privat-
Zu den traditionellen Urkunden, die beglaubigt werden müssen, zählen u.a. Geburtsurkunden, Reisepässe, Arbeitsbücher, Diplome, Bilanzen, Einbürgerungszusicherungen, verbindliche Angebote (z.B. im Immobilienbereich), notarielle Abschriften u.v.m.
Die Übersetzung kann auf Anfrage mit der Transliteration nach ISO 9:1995 (E) (z.B. für die Vorlage beim Standesamt) ausgefertigt werden.
Beglaubigte Übersetzungen können bei jeder deutschen Behörde vorgelegt werden und mit einer Apostille versehen – sogar in der ganzen Wel